Wir vom NABU Stuhr sprechen gern über Wespen, Hornissen und Hummeln.
Zu beachten ist, dass Hornissen, Hummeln und bestimmte Wespenarten nach § 44 (1) BNatSchG besonders geschützte Tiere sind.
Lediglich die Insektenbetreuer des Landkreises Diepholz sind aufgrund einer Ausnahmegenehmigung des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) berechtigt, in begründeten Fällen Umsiedlungen vorzunehmen.
Sie erhalten bei der unteren Naturschutzbehörde fachlichen Rat. Zum Landkreis geht es hier.